Notarin
Der Erwerb einer Immobilie ist für die meisten Menschen die größte und wichtigste Investition in ihrem Leben, für die sie ihr erspartes Vermögen einsetzen und oftmals zusätzlich Darlehen aufnehmen. Auch beim Verkäufer macht der Grundbesitz oftmals einen bedeutenden Teil seines Vermögens aus. Das Gesetz sieht u.a. deshalb für den Immobilienkauf die notarielle Beurkundung vor.
Als Notarin berate ich Sie unparteiisch, um Risiken zu vermeiden, und sorge für eine rechtlich ausgewogene Gestaltung des Vertrages. Zudem sorge ich als Notarin für einen reibungslosen und sicheren Vollzug des Kaufvertrages, unter anderem auch die Ablösung bestehender Grundschulden oder die Absicherung der Finanzierung auf Käuferseite.
Neben der Beurkundung von Kaufverträgen begleite ich Sie als Notarin in allen rechtlichen Fragen rund um Ihren Grundbesitz wie beispielsweise die Eintragung und Löschung von Grundschulden, Dienstbarkeiten (z.B. Wohnrecht oder Wegerechte), Reallasten, die Bestellung von Erbbaurechten und die Aufteilung eines Grundstückes in Wohnungs- und Teileigentum.
Immobilienkaufverträge | Bauträgerverträge | Begründung und Veräußerung von Erbbaurechten | Bestellung und Löschung von Grundpfandrechten | Grunddienstbarkeiten wie Nießbrauch und WohnrechtSofern Sie Ihr Erbe nicht regeln, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Entspricht diese nicht Ihren Vorstellungen, können Sie hiervon durch ein Testament oder einen Erbvertrag abweichen.
Aber gerade bei der Abfassung des letzten Willens können sich viele Ungenauigkeiten und Fehler einschleichen. Diese können Streitigkeiten in der Familie, teure Gerichtsverhandlungen und den Zerfall des Vermögens zur Folge haben. Um dies zu verhindern, berate ich Sie als Notarin gerne und übernehme die rechtssichere Formulierung Ihres letzten Willens.
Auch in speziellen Konstellationen berate ich Sie zu den erforderlichen besonderen Regelungen – sei es bei Testamenten Geschiedener, in Patchwork-Familien oder in Konstellationen mit behinderten Familienangehörigen. Soweit gewünscht, erarbeite ich mit Ihnen auch Strategien, unliebsame Erbersatzansprüche rechtssicher zu vermeiden oder zu reduzieren.
Mitunter kann es sinnvoll sein, einzelne Vermögenswerte bereits zu Lebzeiten auf die nachfolgende Generation zu übertragen (sog. vorweggenommene Erbfolge), nicht zuletzt, damit steuerliche Freibeträge optimal genutzt werden können. Ich berate Sie hierbei auch zu den Möglichkeiten einer u.U. gewünschten Absicherung des Übergebers, etwa in Form eines Nießbrauchs oder eines Wohnungsrechts.
Testament | Erbvertrag | Erbschein | Europäisches Nachlasszeugnis | Erbauseinandersetzungen | Übertragungs- und Schenkungsverträge (Vorweggenommene Erbfolge) | Stiftungserrichtung von Todes wegen und (Vorrats-)Stiftung zu Lebzeiten | HofnachfolgeSo unterschiedlich wie die Menschen sind auch ihre Lebensentwürfe und ihre Vorstellungen vom Zusammenleben in der Ehe. Die vom Gesetzgeber mit der Eheschließung vorgesehenen rechtlichen Folgen, die teilweise während der Ehe, teilweise erst bei einer Trennung oder Scheidung bedeutsam werden, passen daher nicht immer.
Diese Regelungen können Sie grundsätzlich durch Abschluss eines Ehevertrages an Ihre individuellen Bedürfnisse anpassen. Aufgrund der mitunter weitreichenden Folgen und um eine unparteiische Rechtsberatung sicherzustellen, ist für dessen Abschluss die notarielle Beurkundung vorgeschrieben. Der Ehevertrag kann sowohl vor der Eheschließung als auch danach geschlossen werden.
Als Notarin berate ich Sie u.a. zu den Möglichkeiten der Wahl eines geeigneten Güterstandes und seiner Modifikationen an Ihre Bedürfnisse, den gesetzlichen Unterhaltsregelungen und ihren vertraglichen Anpassungen, den zu berücksichtigenden Versorgungsansprüchen im Alter sowie zu den denkbaren Regelungen für den Trennungsfall.
Im Falle des Scheiterns der Ehe kann es für die Partner erstrebenswert sein, die Folgen der Scheidung nicht der gerichtlichen Entscheidung zu überlassen, sondern die anstehenden Probleme anderweitig einvernehmlich zu lösen und z.B. durch individuelle Vereinbarungen in einer notariell zu beurkundenden Trennungs- oder Scheidungsvereinbarung festzulegen – vorhersehbar, zielgerecht und kostengünstiger.
Ich erörtere mit Ihnen gerne offene Fragen und unterstütze Sie als Notarin und unabhängige Vertragsgestalterin bei der Erarbeitung fairer Lösungen.
Ehevertrag | Scheidungsvereinbarungen | Adoption | VaterschaftsanerkennungTreffen Sie rechtzeitig Vorsorge, indem Sie Lebenssituationen antizipieren, von denen Sie wünschen, dass sie letztlich nicht eintreten: nämlich, dass Sie aufgrund von Unfall, Krankheit oder Alter Ihre Angelegenheiten nicht mehr selber regeln können. Von Gesetzes wegen würde in diesem Fall durch das Gericht ein amtlicher Betreuer bestellt.
Sie haben es in der Hand, selbst vorzusorgen und für diese Fälle zu bestimmen, wer für Sie tätig werden soll – in allen Fragen, die Ihre persönlichen Belange und Ihr Vermögen betreffen. Ich berate Sie gern bei der Formulierung Ihrer Vorsorgevollmacht.
Darüber hinaus können Sie zugleich mit der Vorsorgevollmacht auch Regelungen für Ihre medizinische Behandlung treffen. Ich helfe Ihnen, Ihre Patientenverfügung so klar und verbindlich zu formulieren, dass keine Entscheidungen durch eine andere Person getroffen werden kann und getroffen werden muss und die von Ihnen getroffene Entscheidung zwingend umgesetzt wird.
General- und Vorsorgevollmacht | Betreuungsverfügung | PatientenverfügungIch berate Sie als Gründer bei der Wahl der Rechtsform und beim Entwurf der Gesellschaftsverträge bzw. Satzungen und begleite Sie vom Gründungsvorgang bis zur Registereintragung.
Als Notarin unterstütze ich Unternehmer und Gesellschaften bei allen Strukturveränderungen, wie Satzungsänderungen, Kapitalmaßnahmen oder Umwandlungsvorgängen, sowie bei Geschäftsanteilsübertragungen und Unternehmensverkäufen. Gerne übernehme ich auch die Beurkundung von Gesellschafterversammlungen oder Hauptversammlungen.
Bei der schwierigen Aufgabe, das eigene Unternehmen auf die nächste Generation zu übergeben, stellt das Zusammenspiel von Gesellschafts-, Erb-, Familien- und Steuerrecht hohe Anforderungen an den rechtlichen Berater. Hier bin ich als Notarin Ihr Ansprechpartner, um mit einer erfolgreichen Unternehmensnachfolge Ihr erarbeitetes Lebenswerk langfristig zu sichern.
Gründungen | Umstrukturierungen | Anteilsübertragungen | Anmeldungen zu Handelsregister und Partnerschaftsregister | UnternehmensnachfolgeVon der Vereinsgründung, über die Satzungsänderung oder einen Vorstandswechsel bis zur Auflösung des Vereins: In allen Fällen muss eine Anmeldung zum Vereinsregister erfolgen.
Gerne übernehme ich als Notarin den Entwurf der Anmeldung und die hierfür erforderlichen Beurkundungsvorgänge.
Anmeldung zum Vereinsregister | Beglaubigungen